Fluggastrechte – Das sollten Sie wissen
Personen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität
Auf allen Flughäfen innerhalb der Europäischen Union (EU) werden Personen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität vor Benachteiligung bei der Reservierung und Beförderung geschützt. Außerdem haben Sie Anspruch auf Betreuung an Flughäfen (bei Abflug, Ankunft oder Transit) und an Bord von Flugzeugen. Den Betreuungsbedarf gilt es vorab bei Ihrer Buchungsstelle (Reisebüro oder Fluggesellschaft) anzumelden.
Nichtbeförderung
Abhängig von der Flugstrecke und der Wartezeit bis zur Weiterbeförderung haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung zwischen 125 und 600 EUR. Wer sich für die Weiterbeförderung entscheidet, hat außerdem Anspruch auf Betreuungsleistungen der Fluggesellschaft. Dazu zählen Essen, Telefonnutzung, Hotelübernachtungen und die Beförderung zwischen Flughafen und Unterbringungsort.
Annullierung
Wurde Ihr Flug annulliert? Dann steht Ihnen eine Entschädigung zu. Allerdings nur dann, wenn Sie nicht mindestens 14 Tage vor dem Flug über die Streichung informiert wurden, der Ersatzflug stark von den ursprünglichen Zeiten abweicht oder wenn die Fluggesellschaft nicht nachweisen kann, dass die Annullierung durch außergewöhnliche Umstände verursacht wurde. Im Fall der Entschädigung sollten Sie die Wahl zwischen der Kaufpreiserstattung und der Ersatzbeförderung unter ähnlichen Bedingungen haben. Zudem haben Sie Anspruch auf eventuell anfallende Betreuungskosten (Telefonnutzung, Erfrischungen, Essen, Unterbringung, Beförderung zum Unterbringungsort).
Große Verspätungen
Bei größeren Flugverspätungen haben Sie Anspruch auf Betreuung durch die Fluggesellschaft (Telefonnutzung, Erfrischungen, Essen, Unterbringung, Beförderung zum Unterbringungsort).
Das betrifft Verspätungen von
- zwei Stunden oder mehr bei Flügen bis 1500 km;
- drei Stunden oder mehr bei längeren Flügen innerhalb der EU oder bei anderen Flügen zwischen 1500 und 3500 km;
- vier Stunden oder mehr bei Flügen von mehr als 3500 km mit Ziel außerhalb der EU
Wenn Sie sich ab einer Verspätung von fünf Stunden zum Abbruch Ihrer Reise entscheiden, haben Sie Anspruch auf Rückerstattung Ihres Tickets und Rückflug an den Ausgangspunkt Ihrer Reise.
Ab drei Stunden Verspätung bei der Ankunft am Zielort, haben Sie gegebenenfalls dieselben Entschädigungsansprüche wie bei der Flugannullierung, sofern die Fluggesellschaft nicht nachweisen kann, dass die Verspätung auf außerordentliche Umstände zurückzuführen ist. Fluggesellschaften können zudem für Folgeschäden von Verspätungen haftbar gemacht werden.
Identität der Fluggesellschaft
Sie müssen im Voraus informiert werden, welche Gesellschaft Ihren Flug durchführt. Die als unsicher eingestuften Gesellschaften erhalten in der EU eine Betriebsuntersagung oder unterliegen Beschränkungen. Eine Liste dieser Fluggesellschaften finden Sie unter:
Pauschalreisen
Veranstalter von Pauschalreisen müssen exakte Angaben über den gebuchten Urlaub erteilen, vertragliche Verpflichtungen erfüllen und Fluggäste im Falle der Insolvenz des Unternehmens absichern.
Preistransparenz
Beim Kauf von Flugreisen, die von EU-Flughäfen starten, müssen Sie vorab über die geltenden Bedingungen und den Endpreis (Flugkosten plus Steuern, Abgaben, Zuschläge und Gebühren) informiert werden. Zusatzleistungen mit Aufpreis müssen transparent und eindeutig kommuniziert werden.
Ihre Rechte als Passagier wurden verletzt?
Wenden Sie sich bitte zuerst an die Fluggesellschaft oder – bei Problemen im Zusammenhang mit Personen mit eingeschränkter Mobilität – an den Flughafen. Beschwerden sind immer in dem Land einzureichen, in dem der Vorfall stattfand.
Im zweiten Schritt können Sie Beschwerde beim Luftfahrt-Bundesamt einlegen.
Ihre Rechte als Reisende immer dabei
Mit der App der EU-Kommission haben Sie unterwegs Ihre Rechte immer zur Hand.
